Es sollte der zweite große Schritt zur Entlastung der Steuerzahler nach der Abwrackprämie sein. Die neue Kfz-Steuer. Als Kostengrundlage würde nicht mehr wie bisher nur der Hubraum, sondern auch der CO2-Ausstoß herangezogen. Sie beträfe nur Neuwagen, die ab dem 5. November 2008 erstmals zugelassen wurden. Und so würde sie errechnet: