Es sollte der zweite große Schritt zur Entlastung der Steuerzahler nach der Abwrackprämie sein. Die neue Kfz-Steuer. Als Kostengrundlage würde nicht mehr wie bisher nur der Hubraum, sondern auch der CO2-Ausstoß herangezogen. Sie beträfe nur Neuwagen, die ab dem 5. November 2008 erstmals zugelassen wurden.
Und so würde sie errechnet: Als „Grundbetrag“ würden für Benziner pro angefangene 100 Kubikzentimeter Hubraum zwei Euro fällig, für Diesel 9,50 Euro. Hinzu kämen bei beiden Kraftstoffvarianten für jedes ausgestoßene Gramm CO2 weitere zwei Euro. Dadurch würde im Schnitt jedes zweite Auto günstiger.
Um besonders sparsame Fahrzeuge attraktiver zu machen, blieben die ersten 120 Gramm steuerfrei (Ab 2012 nur noch 110 Gramm, 2014 95 Gramm). Dieselfahrzeuge mit Euro 6 Schadstoffnorm würden von 2011 bis 2013 steuerbefreit.
Trotz guter Vorsätze zum Schutz des Klimas stieß der Vorschlag zur Neuregelung auf massive Kritik. Gerade Fahrzeuge mit hohem Kraftstoffverbrauch wären von der neuen Regelung kaum betroffen, obwohl diese die Umwelt am meisten belasten.
Nun wurde die Grundgesetzänderung zur Kfz-Steuerreform erst einmal vertagt. Eine Mehrheit stimmte für die Anrufung des Vermittlungsausschusses. Die Länder wollen in Nachverhandlungen durchsetzen, dass ihnen der Bund mehr Mittel zur Verfügung stellt. Die Kfz-Steuer, die bisher den Ländern zugute kam, soll mit der Reform komplett an den Bund übergehen. Wann sie nun endgültig verabschiedet wird, ist noch offen.
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