Das Orkantief Xynthia, das am letzten Februar-Wochenende über Westeuropa hinweg zog, führte unter anderem zu massiven Behinderungen im deutschen Straßen-, Schienen- und Luftverkehr. So wurde etwa die A3 bei Frankfurt/ Main gesperrt, in Hessen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz wurde der Schienenverkehr am Sonntag, 28. Februar, teilweise komplett eingestellt und alleine auf dem Rhein-Main-Airport in Frankfurt fielen 242 Starts und Landungen aus.
Nachdem das Tief am Sonntagabend an Kraft verlor, begannen an allen Fronten die ersten Räumarbeiten. Insbesondere die wichtigsten Straßen wurden für den Verkehr inzwischen wieder freigegeben. Ein Sprecher der Deutschen Bahn gab bekannt, dass bis zum Montagnachmittag alle Fernverkehrszüge wieder planmäßigen fahren sollen. Und auch am Flughafen Frankfurt normalisierte sich die Lage. So seien mittlerweile auch jene Passagiere, die nicht auf andere Flüge oder auf das Schienennetz umsteigen konnten und daher in Hotels untergebracht wurden, auf dem Weg zu ihren Zielen.
Rechtsexperten sind der Ansicht, dass Reisende, die wegen des Orkantiefs Xynthia unter Verspätungen oder Ausfällen im Schienen- und Flugverkehr zu leiden hatten, keinen Anspruch auf Entschädigung gegenüber der Deutschen Bahn und Fluggesellschaften haben. Dies sei ein klassischer Fall von Höherer Gewalt, teilte etwa die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP) mit. Diese Situation liege etwa dann vor, wenn der Verkehr aufgrund von Wetterbedingungen eingestellt werden muss, um die Sicherheit der Reisenden zu gewährleisten.