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Abwrackprämie – Das müssen Sie wissen

Seit dem 14. Januar kann jeder Käufer eines Neu- oder Jahreswagens, dessen PKW älter als neun Jahre ist, die Abwrackprämie für sich geltend machen. Die Laufzeit für diese Regelung endet am 31.12.2009, trotzdem sollte man sich bei Bedarf beeilen, weil die Anzahl der eingereichten Anträge auf 600.000 Stück begrenzt ist. Die Abwrackprämie, offiziell Umweltprämie genannt, gilt ausschließlich für Privatkäufer und Fahrzeuge ab Schadstoffklasse 4. Der bisherige Wagen muss mindestens ein Jahr auf den Halter zugelassen gewesen sein. Sollte eine Autoneukauf oder Leasing für Sie interessant und die Bedingungen zur Abwrackprämie erfüllt sein, können Sie das PDF-Antragsformular hier herunterladen.

Zuständig für die Anträge ist das Bundesamt für Wirtschafts- und Ausfuhrkontrolle. Dort müssen die Verschrottung und die Zulassung des alten und neuen Fahrzeugs mit Originaldokumenten nachgewiesen werden.

Nach Angaben der Automobilhersteller erfreut sich die Abwrackprämie bei den Konsumenten großer Beliebtheit, der Verband der deutschen Automobilindustrie (VDA) hat die Absatzerwartungen für 2009 bereits erhöht. Durch die Regelung konnte ein positives Signal für die ganze Industrie gesetzt werden, dessen psychologischer Effekt nicht zu unterschätzen sei.

Es gibt allerdings auch negative Reaktionen auf die Umweltprämie. So befürchtet das Institut für Wirtschaftsforschung, dass die Prämie für erheblichen Schaden in der Automobilindustrie sorge, bislang als langlebig geltende Qualitätsautos aus Deutschland würden zur Wegwerfware erklärt. Auch aus ökologischer Sicht gilt die Prämie als fragwürdig, da moderne Autos nicht notwendigerweise weniger Kraftstoff verbrauchen als ältere Modelle.

Auch in Österreich wurde derweilen eine Abwrackprämie eingeführt, nachdem im Dezember die Zahl der Neuzulassungen um 16 Prozent zurückgegangen war. Diese beträgt 1500 Euro und gilt nur für Fahrzeuge, die älter als 13 Jahre alt sind.

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