Nach einer mündlichen Verhandlung über die Pendlerpauschale vor dem Bundesverfassungsgericht dürfen Berufspendler wieder darauf hoffen, dass auch die ersten 20 km des Arbeitsweges wieder absetzbar sind. Die Karlsruher Richter zweifelten die bisherige Regelung an. Die endgültige Entscheidung wird vermutlich noch in diesem Jahr gefällt.
Quelle: ADACmotorwelt 10/2008