Erst zwei Monate ist es her. Im Dezember 2008 hatte Karlsruhe die Regelung zur Pendlerpauschale gekippt. Die Finanzämter müssen nun rückwirkend für 2007 und für 2008 den Weg zur Arbeit vom ersten Kilometer an mit der Pendlerpauschale erstatten. Wir berichteten hier.
Die entsprechenden Steuerbescheide, die derzeit an die Arbeitnehmer verschickt werden, tragen jedoch einen verwirrenden Vermerk. Zwar wird die Pendlerpauschale, wie vom Gericht entschieden, wieder ab dem ersten Kilometer zwischen Haustür und Arbeitsstelle gewährt – allerdings nur unter Vorbehalt.
Der folgende Passus im Steuerbescheid erlaubt es der nächsten Regierung, die Pendlerpauschale rückwirkend zuungunsten der Pendler erneut zu ändern: «Sollte aufgrund gesetzlicher Neuregelung dieser Steuerbescheid aufzuheben oder zu ändern sein, wird die Aufhebung oder Änderung von Amts wegen vorgenommen; ein Einspruch ist insoweit nicht erforderlich.»
Die Klausel verwirrt die Steuerzahler und stößt auf massive Kritik. Bayern kündigte seinen Widerstand an und wird im Bundesrat eine Initiative zur Wiedereinführung der vollen Pendlerpauschale starten. Auch der Bund der Steuerzahler und der Vizepräsident des Finanzgerichts des Saarlandes, Peter Bilsdorfer, kritisierten die Entscheidung des Finanzministers. Der Präsident des Automobilclubs ADAC, Peter Meyer, wirft Steinbruch sogar Wortbruch vor.
Dass es zu dieser Debatte um die Pendlerpauschale kommt, stößt beim Finanzministerium auf große Verwunderung. Das Urteil aus Karlsruhe sehe «bis zu einer gesetzlichen Neuregelung» eine Anwendung des alten Rechts zur Pendlerpauschale «im Wege vorläufiger Steuerfestsetzung» vor. Sie seien demnach verpflichtet, die betroffenen Steuerbescheide für vorläufig zu erklären.
Wie nun die endgültige künftige Regelung der Pendlerpauschale aussieht, hängt von den Entscheidungen im Bundestag der nächsten Regierung ab.