Ab Mittwoch, dem ersten Juli 2009 gelten die neuen Steuerregeln für PKW, wir berichteten hier. Damit wird neben dem Hubraum auch der CO2-Ausstoß mit in die Berechnung des Steuersatzes einbezogen. Mit dieser Maßnahme will die Bundesregierung einen Anreiz zum Erwerb schadstoffärmerer Fahrzeuge schaffen und einen Beitrag zum Klimaschutz leisten.
Betroffen sind alle Personenkraftwagen, aber auch einige Pickups, Trucks und Quads, die ab dem 1. Juli 2009 erstmals zugelassen werden. Dabei kommen kleine Benziner mit geringem Verbrauch am günstigsten davon, große leistungsstarke Fahrzeuge können deutlich teurer werden als bisher.
Die neue Besteuerung funktioniert wie folgt. Die ersten 120 Gramm CO2 pro Kilometer sind frei. Darüber hinaus kostet jedes weitere Gramm zwei Euro. Zusätzlich werden pro 100 Kubikzentimeter Hubraum zwei Euro (Benziner) beziehungsweise 9,50 Euro (Diesel) berechnet.
Alle Fahrzeuge die bis zum 30. Juni angemeldet wurden, sind ein Jahr von der Kfz-Steuer befreit. Euro 5- und Euro 6-PKW erhalten ein weiteres Jahr Steuerbefreiung. Anschließend werden sie nach der alten oder neuen eingestuft, je nachdem, welche günstiger ist. Autos, die vor dem 05.11.2008 zugelassen wurden unterliegen weiterhin den alten Steuerregeln.
Wenn Sie wissen möchten, wie viel Ihr Fahrzeug nach der neuen Regelung kostet, können Sie den Kfz-Steuer-Rechner auf der Internetseite des Finanzministeriums zur Hilfe nehmen.