Mit großer Mehrheit hat der Bundestag die neue (alte) Pendlerpauschale beschlossen. Rückwirkend zum ersten Januar 2007 können alle Fahrten zum Arbeitsplatz wieder ab dem ersten Kilometer steuerlich geltend gemacht werden. Die Gesetzesvorlage wurde mit den Stimmen der großen Koalition, der FDP sowie der Linken angenommen, nur die Grünen stimmten dagegen. Wie es zur notwendigen Neuregelung kam, können Sie hier und hier nachlesen.
Millionen Steuerzahler können sich freuen. Gut zwei Jahre nach der Kürzung der Pendlerpauschale hat der Bundestag eine Rückkehr zur alten Regelung beschlossen. Die Entscheidung wurde von der deutschen Steuergewerkschaft (DSTG) begrüßt und als Durchbruch gelobt.
Mit dem Bundestagsbeschluss gilt auch die Sonderregelung für den öffentlichen Nahverkehr wieder. Damit sind auch Aufwendungen für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln steuerlich abziehbar, soweit sie den als Entfernungspauschale absetzbaren Betrag überschreiten. Darüber hinaus können auch die Kosten eines Unfalls auf dem Weg zu oder von der Arbeit wieder als außergewöhnliche Aufwendungen geltend gemacht und von der Steuer abgesetzt werden.
Die Neuregelung wirkt sich auch auf die Sozialkosten aus. So können Arbeitgeber und Arbeitnehmer bestimmte Sozialversicherungsbeiträge, die sie im Jahr 2008 bezahlt haben, zurückfordern.
Nun muss nur noch der Bundesrat dem Gesetz noch zustimmen. Die Länderkammer wird sich voraussichtlich am 3. April mit dem Gesetz befassen, eine Zustimmung gilt als sicher.
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