Der an dieser Stelle bereits angekündigte Bußgeldkatalog tritt zum ersten Februar 2009 endgültig in Kraft. Darin werden die bisherigen Bußgelder in vielen Fällen sogar verdoppelt. Besonders betroffen sind unter Anderem die Verstöße „Überhöhte Geschwindigkeit“, „Drängeln“, „Fahren unter Alkohol oder Drogen“, „Gefährliches Überholen“ und „Überfahren von roten Ampeln oder Zebrastreifen“. Am Punktekatalog ändert sich allerdings nichts.