Der Bundesfinanzhof hat heute (23.01.2008) die gekürzte Pendlerpauschale für verfassungswidrig erklärt. Eine gute Nachricht für die mehr als 8 Millionen Berufspendler in Deutschland, denn die Entscheidung des obersten deutschen Finanzgerichts gilt als wichtiger Hinweis auf einen endgültigen Spruch der Verfassungsrichter.
Ab Januar 2007 können Fahrtkosten für den Weg zur Arbeit erst ab dem 21. Kilometer von der Streuer abgesetzt werden. Aufgrund der positiven Entscheidung des Bundesfinanzhofs raten viele Lohnsteuervereine dazu, in der Steuererklärung den einfachen Weg zur Arbeit wie gehabt ab dem ersten Kilometer abzurechnen. Die Steuerzahler können dann die komplette Auszahlung des berechneten Betrags für den Weg zur Arbeit beantragen, indem sie Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen. Im Falle, dass sich das Bundesverfassungsgericht für die Verfassungsmäßigkeit der Kürzung der Entfernungspauschale ausspricht, müsste die Erstattung zurückgezahlt werden.
Arbeitnehmer, die fünf Tage in der Woche arbeiten, können bis 230 Tage ab dem ersten Kilometer abrechnen. Und wer in einer Fahrgemeinschaft fährt, kann ebenfalls 30 Cent pro Kilometer für den einfachen Weg abrechen.