Wer zum nächsten Jahr seine KFZ-Versicherung wechseln möchte, muss in der Regel zum 30.11. gekündigt haben, damit am 01. Januar 2009 ein neuer Versicherungsvertrag beginnen kann.
Aber auch diejenigen, die diese Frist versäumt haben, können unter Umständen dennoch die Versicherung zum nächsten Jahr wechseln. Erhöht eine Versicherung ihre Beiträge oder ändert ihre Vertragsbedingungen, so hat der Versicherte innerhalb eines Monats nach Zustellung der Mitteilung über eine Beitrags- oder Vertragsänderung ein Sonderkündigungsrecht.
Weitere Informationen, warum ein Versicherungswechsel für Sie zum nächsten Jahr interessant sein könnte erhalten Sie auch in unserem Artikel: Sinkende Prämien bei Autoversicherern.