Das Bundesverfassungsgericht hat die seit 2007 geltende Regelung zur Pendlerpauschale gekippt. Es fehle eine verfassungsmäßig tragfähige Begründung für die Härtefallregelung. Dies sei mit dem Gleichbehandlungsgebot im Grundgesetz nicht vereinbar.
Der Gesetzgeber muss nun rückwirkend neue Regelungen finden. Bis dahin können Pendler wieder ab dem ersten Kilometer zwischen Wohnsitz und Arbeitsstätte 30 Cent pro Kilometer steuerlich absetzen.
Im Jahr 2007 hatte der Gesetzgeber diese Regelung geändert und damit die Fahrten zur Arbeit der Privatsphäre zugeordnet. Erst ab dem 21. Kilometer durfte man über eine Härtefallregelung 30 Cent pro Kilometer abziehen.
Durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes können Berufspendler jetzt mit einer Rückzahlung für die Jahre 2007 und 2008 rechnen.